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Skat Spielordnung

Spielordnung

SG Eintracht Peitz e.V. Abteilung Skat

Stand 06.10.2020

 
§ 1 Spielort

Das aktuelle Spiellokal sind in den Vereinsräume der SG Eintracht Peitz.


§ 2 Spieltage

Gespielt wird einmal im Monat immer Freitags 18.00 Uhr. Nach Absprache mit dem Vorstand können Spieltage auch verlegt werden.


§ 3 Beginn

  1. Für die Teilnahme an der ersten Serie ist eine Anmeldung beim Spielleiter bis 17.55 Uhr möglich.
  2. Bei Verspätungen kann die Anmeldung auch telefonisch erfolgen.
  3. Sofern vom Spielleiter nicht anders mitgeteilt wartet der entsprechende Tisch auf den angemeldeten Mitspieler bis zu 10 Minuten mit dem Beginn der Serie. Sollte der Spieler erst später eintreffen kann er nach Abschluss eines begonnen Blocks am Spiel teilnehmen.
  4. Alles weitere obliegt der Spielleitung.

 
 §
4 Spielbetrieb

  1. Es werden folgende Modi gespielt.
  2. Modus 1 (Liga Modus): Gespielt werden 2x 40 Spiele am Vierertisch und 2x 30 Spiele am Dreiertisch.
  3. Die Spielzeitbegrenzung pro Serie beläuft sich auf 130 Minuten für den Modus 1.
    Die Spielzeitbegrenzung pro Serie beläuft sich auf 65 Minuten für den Modus 2.
    Nach Ablauf der Spielzeit werden noch nicht begonnene Spiele gestrichen und nicht gewertet.
  1. Es wird darauf geachtet, dass pünktlich um 18.00 Uhr begonnen wird.
  2. Gespielt wird nach den Regeln der ISKO (Internationale Skat Ordnung).
  3. Es findet an jedem Clubabend ein Preisskat statt. Die Wertung des Preisskates richtet sich nach den Spielpunkten des gesamten Spielabends.
    Einsatz, Ausschüttung und Verlustspielgeld regelt die Finanzordnung.
  1. Haben beim Preisskat zwei Spieler die gleiche Anzahl an Spielpunkten erfolgt die Reihenfolge nachfolgenden Kriterien:
  2. Mehr Spiele gewonnen
  3. Weniger Spiele verloren
  4. Das Los
  5. Die Preisgelder werden grundsätzlich am gleichen Spielabend ausgezahlt, jedoch spätestens am darauffolgenden Spielabend. Sollte ein Spieler an der Preisverteilung nicht teilnehmen können, wird ihm das Preisgeld am nächsten Spielabend seiner Anwesenheit ausgezahlt. Es ist untersagt, ein Preisgeld durch Dritte in Empfang zu nehmen.
  6. Die erste Serie eines Spielabends wird gelost. Jede weitere Serie wird nach der vorangegangenen Serie gesetzt. Dabei gelten folgende Kriterien, in der genannten Reihenfolge:

 
§ 5 Jahreswertung

  1. Für die Jahresendwertung sind für:
  2. Modus 1: mindestens 9 Einzelserien Pflicht.
  3. Alle gespielten Einzelserien eines Spielers werden gewertet.
  4. Die Wertungen für das laufende Kalenderjahr erfolgt nach:
  5. Den durchschnitt Spielpunkte eines Spielers pro gespielte Serie.
  6. Gesamtspielpunkte

 

 § 6 Gastspieler

  1. Gastspieler werden wie Vereinsmitglieder gewertet.
  2. Die Spielpunkte werden im Fall eines Beitritts in den Verein übernommen.
  3. Die Setzung erfolgt entsprechend den Vereinsmitgliedern.
  4. Gastspieler sind an die Regeln des Vereins gebunden.
  5. Gastspieler haben 8 Spieltage Zeit sich zu entscheiden, ob sie sich im Verein wohlfühlen und Mitglied werden wollen. Treten sie nicht ein, dürfen Sie im laufenden Jahr am Vereinsabend nur noch gegen ein Aufgeld in Höhe von 2,00€ pro Serie teilnehmen. Der Vorstand kann jedoch über weitere Testspieltage entscheiden.

 

 § 7 offizielle Meisterschaften und Ligaspielbetrieb

  1. Im Vordergrund stehen immer die Vereinsinteressen vor Ei
  2. Der Vorstand hat das Recht, Mannschaften unter Beachtung der Jahreswertung nach Spielstärke zu bilden.
  3. Die Anzahl der gestellten Mannschaften beschließt der Vorstand.
  4. Die Anzahl der Mitglieder einer Mannschaft entscheidet der Spielleiter.
  5. Sofern der Verband „ISPA Deutschland Gruppe Ost“ eine Beschränkung der Teilnehmer vorgibt, werden die teilnahmewilligen Vereinsmitglieder nach Rangliste gesetzt.
  6. Sollten zwei Mitglieder einer Mannschaft aus einer vorherigen Qualifikationsrunde ausdrücklich auf Ihre Teilnahme verzichten, kann der Vorstand eine komplett neue Mannschaft aufstellen. Anderenfalls wird lediglich der ausfallende Spieler ersetzt oder die Position bleibt frei.
  7. Möchte ein Spieler, der Mitglied des Vereins ist, in der laufenden Spielsaison für eine andere externe Mannschaft antreten, so ist dem Vorstand ein Antrag auf Gastspiel vorzulegen. Tritt ein Spieler ohne Antrag für eine andere Mannschaft an, so ist er in der restlichen Spielsaison für alle Einzel- und Mannschaftswettbewerbe auf Bundesebene gesperrt.

 
 § 8 Gültigkeit

  1. Die Spielordnung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.
  2. Änderungen bedarf es der Genehmigung durch den Vorstand in der Jahreshauptversammlung.
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